Umweltbericht - INTERREG V Großregion 2014-2020
Entsprechend Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen sowie der von der Europäischen Kommission (EK) veröffentlichten Leitfadens wurde vorgesehen, dass im Rahmen der Erarbeitung des Operationellen Programms (OP) INTERREG V-A Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg „Grande Région/Großregion 2014-2020“ parallel zur Ex-ante-Bewertung eine strategische Umweltprüfung durchzuführen ist.

